Ferienzeit ist auch immer Reisezeit. Sehr gerne natürlich mit dem Auto, um an die schönsten Strände Europas zu gelangen oder andere herrliche Landstriche zu besuchen.
Doch wer könnte von sich behaupten, auch sämtliche Verkehrsregeln im Ausland zu kennen - denn diese weichen oftmals von den hiesigen Regeln ab.
Oft genug kommt es daher vor, dass man im Ausland aus Unwissenheit gegen Verkehrsregeln verstößt, ohne es überhaupt zu bemerken.
Besonders ärgerlich - die verhängten Geldbußen für Verkehrsverstöße im Ausland sind häufig auch deutlich höher als hier bei uns in Deutschland.
So ist die Urlaubserholung schnell verflogen, wenn man bei Rückkehr bereits einen Bußgeldbescheid im Briefkasten vorfindet.
Dann ist guter Rat im wahrsten Sinne des Wortes teuer. Oft wird hier gefragt: Sollte man den Strafzettel einfach ignorieren?
Keine gute Idee!
Beläuft sich die verhängte Geldbuße inklusive Verfahrenskosten auf unter 70 € könnte man den Strafzettel rein theoretisch ignorieren. Denn einen Bußgeld in einem anderen Land zu vollstrecken, ist vergleichsweise aufwendig. Damit sich die Mühe auch lohnt, sieht ein EU-Beschluss bisher eine Bagatellgrenze von 70 € einschließlich der Verfahrenskosten vor. Eine Geldstrafe, die unterhalb dieser Grenze liegt, wird demnach trotz des Abkommens außerhalb des Tatlandes in der Regel nicht vollstreckt. Es besteht dann aber immer die Gefahr, dass man bei einer erneuten Einreise bereits an der Grenze "abgefangen" wird und dann das Bußgeld vollstreckt wird. Auch kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Und Achtung: Mit Österreich existiert z. B. ein bilaterales Abkommen, wonach auch Bußgelder ab 25 € in Deutschland vollstreckt werden können. Ebenso wenig darf ein Bußgeldbescheid ignoriert werden, der durch das Bundesamt für Justiz übermittelt worden ist.
Also - das Thema ist recht komplex. Sie haben nach Ihrem Urlaub einen Strafzettel aus dem Ausland erhalten? Wir helfen hier gerne mit anwaltlichem Rat.