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Jetzt auch Mercedes! - Neues vom Diesel-Abgasskandal

Dieselabgasskandal und Mercedes
Bildquelle: pixabay

Der Daimler-Konzern hat inzwischen eingeräumt, dass - ähnlich wie im VW-Abgasskandal - auch in einigen Mercedes-Modellen Abschaltvorrichtungen vorhanden sind.

 

Im Mai 2018 erfolgte durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Rahmen dieser Vorwürfe erstmals ein offizieller Rückruf.

 

Ähnlich wie im VW-Dieselabgasskandal können Kunden zum einen Rechte gegenüber dem Händler als auch gegenüber dem Hersteller durchsetzten. Eine Musterfeststellungsklage - ähnlich wie bei VW - gibt es derzeit allerdings noch nicht. Hier muss also bislang jeder Kunde seine Interessen noch allein durchsetzen. Aber es gibt bereits einige verbraucherfreundliche Urteile in diesem Bereich (z. B. LG Hanau, Az. 9 O 76/18 oder LG Karlsruhe, Az. 18 O 24/18).

Sofern das betroffene Fahrzeug über die Mercedes-Bank mit einem Autokredit finanziert worden ist, besteht u. U. sogar noch eine weitere Möglichkeit wegen oft vorhandener Formfehler in den Kreditverträgen sich vom Fahrzeug zu trennen. Hierzu gibt es auch bereits eine Musterfeststellungsklage, der man sich ggf. anschließen kann.

 

Sollten auch Sie möglicherweise betroffen sein, so sprechen Sie uns gerne an.