Zu unserem Tagesgeschäft gehört die Anfragen von Mandanten im so genannten Ordnungswidrigkeitenrecht.
Das sind Anfragen insbesondere aus dem Bereich von Geschwindigkeitsverstößen und Rotlichtverstößen.
In jüngster Zeit gibt es für diese Rechtsbereiche immer mehr "Dienste" im Internet, welche hier den Betroffenen zur Seite stehen wollen.
Aber was unterscheidet eigentlich eine anwaltliche Dienstleistung von diesen Internet-Angeboten?
Vieles!
Zunächst bearbeiten bei uns stets echte Menschen Ihren Fall und keine Algorithmen oder Datenbank-Programme.
Unsere Anwälte verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in diesen Rechtsbereichen. Die Anwälte kennen insbesondere auch die örtlichen Besonderheiten UND auch die "Eigenarten" der örtlichen Gerichte im Rahmen der Rechtsprechung.
Außerdem sind Ihre Daten bei uns sicher und unterliegen stets der anwaltlichen Verschwiegenheit. Sie müssen Ihre Daten und Unterlagen nicht irgendwelchen Internet-Portalen anvertrauen oder Formulare ausfüllen, bei denen Sie schließlich nie wissen können, wo Ihre Daten landen und von wem diese letztendlich verarbeitet werden.
Vertrauen ist gut - Anwalt ist besser!
Im Ordnungswidrigkeiten-Bereich bieten wir unseren Mandanten stets eine kostenlose Ersteinschätzung für die weiteren Erfolgsaussichten an.