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Blitzer am Bielefelder Berg

Blitzer
Bildquelle: pixabay

Die Geschwindigkeits-Überwachungsanlage (Blitzer) am Bielefelder Berg ist berühmt, berüchtigt und weit über die Grenzen von Ostwestfalen hinaus bekannt.

Hier gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Auch wir haben in unserer Praxis regelmäßig mit dieser Anlage zu tun.

 

Gegen den Betrieb der Anlage an dieser Stelle werden oft grundsätzliche Bedenken erhoben, die damit begründet werden, dass die Anlage in erster Linie Einnahmen für die Kommune als Betreiberin der Anlage erzielen soll. Weiter wird eingewandt, dass der Blitzer weniger dazu geeignet sei, an einem möglichen Unfallschwerpunkt die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit zu überwachen, denn Gründe für einen Unfallschwerpunkt seien nicht unbedingt gegeben.

 

Der Betrieb des Blitzers am Bielefelder Berg ist zulässig. Dies hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden (Entscheidung vom 29.01.2019 - Az. 8 A 10/17). Begründet wird dies damit, dass die Straßenverkehrsbehörde in zulässiger Weise ihren Ermessenspielraum ausgeübt habe und u. a. Punkte wie hohe Schwerverkehrsbelastung, erhöhtes Längsgefälle und enge Linkskurve zutreffend bei der Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h berücksichtigt habe.

 

PS

Dies hat übrigens nichts damit zu tun, ob die jeweilige Messung durch die Anlage korrekt ausgeführt wurde. Dies kann weiter im Einzelfall überprüft werden. Wenden Sie sich im Bedarfsfall daher gerne an uns!