· 

Wohnungsbesichtigung verhindert - Kündigung kann drohen

Wohnungsbesichtigung
Bildquelle: pixabay

Sehr häufig entsteht Streit über die Frage, ob der Vermieter die Wohnung seines Mieters besichtigen darf - oder anders ausgedrückt - hat der Mieter ein Recht gegenüber seinem Vermieter eine Wohnungsbesichtigung zu verhindern?

 

Diese Frage müssen Gerichte immer wieder entscheiden; so auch das Amtsgericht München in seiner Entscheidung am 26. August 2021 (Az. 474 C 4323/21).

 

Der Grundsatz:

Kein Vermieter darf ohne jeglichen Grund die Wohnung seiner Mieter besichtigen.

Um die Wohnung zu besichtigen, braucht der Vermieter immer einen vernünftigen Grund. Und diesen Grund muss der Vermieter rechtzeitig vor dem Besichtigungstermin auch dem Mieter bekannt geben.

 

Liegen diese Voraussetzungen vor, dann hat der Vermieter auch das Recht - nach Ankündigung - die Wohnung seines Mieter zu besichtigen.

 

Wenn dann der Mieter zum angekündigten Termin verhindert ist, so ist dies auch ggf. zu berücksichtigen und der Termin ist dann zu verschieben.

Allerdings sollten Mieter das Recht zur Verweigerung einer Wohnungsbesichtigung bei Verhinderung auch nicht überstrapazieren. Denn alles hat seine Grenzen. Außerdem ist dann der Mieter auch in der Pflicht den Grund für seine Verhinderung zu benennen und auch ggf. (vor Gericht) zu beweisen.

 

Tut der Mieter dies nicht, droht sogar die außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses.

 

Dies hat das Amtsgericht München in dem oben genannten Urteil so entschieden, nachdem der Mieter mehrfach gegenüber seinem Vermieter eine Wohnungsbesichtigung verhindert hatte und dies nicht glaubhaft begründen konnte.