Die Anforderungen an eine Patientenverfügung werden von der Rechtssprechung immer wieder geprüft und teilweise werden dabei durch die Gerichte durchaus hohe Hürden aufgebaut.
Ein Beispiel hierfür ist wieder eine jüngere Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 8.2.2017 (BGH XII ZB 604/15).
In dem Fall herrschten bei den Beteiligten (Ärzte und Angehörige) Zweifel wie bei einer betroffenen Person, die schon etwas ältere Patientenverfügung im eingetretenen schweren Krankheitsfall, ganz genau auszulegen sei.
Im Ergebnis sagt das Gericht, das an die Bestimmtheitsanforderungen einer Patientenverfügung keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden können. Anderseits der Betroffene jedoch umschreibend festlegen soll, was er in einer bestimmten Lebens- und Behandlungssituation will oder was er nicht will.
Im Ergebnis ist auch der Bewertung durch das Gericht keine ganz klare Leitlinie zu entnehmen.
Lassen Sie sich daher im Bedarfsfall genau beraten, wie nach Möglichkeit eine individuell auf Ihre Situation zugeschnitten Lösung im Rahmen einer Patientenverfügung aussehen soll.