IHRE RECHTE:
Der Abgasskandal hat in den letzten Monaten zahlreiche Gemüter erhitzt. Immer mehr Hersteller und Fahrzeugmodelle reihen sich in die Liste der betroffenen Fahrzeuge ein.
Doch welche Konsequenzen hat dies für den Käufer und welche Rechte kann man geltend machen?
Der Dieselskandal kann für die Käufer betroffener Fahrzeuge einen Wertverlust im Falle des Verkaufs des Fahrzeuges bedeuten oder mit Nutzungseinschränkungen (Stichwort: Einfahrverbot in Innenstädte) sowie mit Problemen durch das Softwareupdate der Motorsteuerung einhergehen.
Grundsätzlich müssen Händler vom Abgasskandal betroffene Autos zurücknehmen!
Ärgerlich nur, wenn die vertraglichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Händler bereits verjährt sind. Dies betrifft solche Verträge, die im Zeitraum von 2010 - 2012 geschlossen wurden.
Bei solch einer Situation sollte ein Geschädigter jedoch nicht gleich die „Flinte ins Korn werfen“. Denn hier bietet das Deliktsrecht unter Umständen einen Rückgriff auf den Hersteller, der bei der momentan gegebenen Rechtslage gegebenenfalls auch für Steuerstraf- und Nachzahlungen der Endkunden aufkommen muss.
Sind Sie betroffen?
Für weitergehende Fragen rufen Sie uns an! Wir stehen Ihnen gerne kompetent zur Seite und überprüfen kostenlos Ihre Erfolgsaussichten im Rahmen einer Ersteinschätzung.
Update:
Hier die neuste Entwicklung zum Thema.