Finanzamt kann Steuerklärung via ELSTER verlangen

Steuererklärung via Internet ELSTER
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Gegenüber dem Finanzamt ist es nicht möglich, sich auf mögliche Datenschutzbedenken bei der Abgabe der Steuererklärung über das Internet zu berufen.

Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 23.03.2016 entschieden (Aktenzeichen: 7 K 3192/15).

 

Seit einigen Jahren gibt es die Pflicht für nahezu jeden Steuerbürger, seine Steuererklärung in elektronischer Form per Internet abzugeben. Hierfür hat die Finanzverwaltung die kostenlose Software ELSTER eingeführt, welche es in verschiedenen Versionen gibt und die dafür sorgt, dass Datensätze vom PC des Steuerpflichtigen zur Finanzverwaltung übertragen werden. Dabei kommen verschiedene Sicherheitsstandards zum Einsatz.

Ein Steuerbürger hatte hierbei Sicherheitsbedenken und geklagt.

Dass Finanzgericht hat entschieden, dass die Pflicht zur elektronischen Datenübermittlung (§ 25 Abs. 4 Satz 1 EStG) an das Finanzamt nicht aufgrund von Datenschutzbedenken verweigert werden darf - auch nicht in Zeiten von NSA-Affäre und Spy-Software. Die Software ELSTER sei ausreichend sicher - so das Gericht!