In unserer Praxis haben wir sehr oft mit Rechtsschutzversicherungen zu tun. Je nachdem welchen Versicherungsumfang diese Policen haben, sind dort die Mandanten in verschiedenen Lebensbereichen versichert (z. B. Verkehrsrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht etc.).
Was uns in diesem Zusammenhang aber immer wieder auffällt, ist die Tatsache, dass sehr viele Menschen nicht über eine private Haftpflichtversicherung verfügen.
Diese Versicherung ist aber wahrscheinlich die wichtigste Versicherung überhaupt!
So bietet die Privathaftpflichtversicherung nicht nur Schutz vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter - die Versicherung tritt also immer dann ein, wenn Sie nach dem Gesetz einem Anderen zum Schadenersatz verpflichtet sind (natürlich im Rahmen der jeweiligen Versicherungsbedingungen).
Oft unbekannt ist aber eine weitere Funktion der Versicherung: Die Privathaftpflichtversicherung hat auch eine Abwehrfunktion.
Die Versicherung wehrt nämlich auch unberechtigte Schadenersatzansprüche ab. Insoweit ist dieser rechtliche Aspekt in der Privathaftpflichtversicherung mit enthalten.
Anders als im Kfz-Bereich besteht aber für den Privatbereich keine Versicherungspflicht. Überprüfen Sie daher ggf. Ihren Versicherungsschutz!