Wenn ein Schüler über den Smartphone-Nachrichtendienst WhatsApp, welcher zum Facebook-Konzern gehört, massive Beleidigungen gegen seine Lehrer ausspricht, dann kann dieses Verhalten zum Ausschluss vom Unterricht führen. Dies hat jetzt das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden (Beschluss vom 14.12.2015 - Az. 12 K 5587/15).
In dem konkreten Fall war ein 14-jähriger Schüler mehrfach im Klassen-Chat über die Schulleiterin hergezogen und hatte diese im Chat massiv beleidigt.
Die Schulleiterin erließ darauf hin einen 15-tägigen Unterrichtsausschluss. Hiergeben wehrte sich der Schüler der 7. Klasse und zog vor Gericht.
Das Gericht bestätigte jedoch in seiner Entscheidung den Schulausschluss, da die Beleidigungen das Persönlichkeitsrecht der Schulleiterin verletzt haben und den Schulfrieden nachhaltig gestört haben. Dies galt im vorliegenden Fall um so mehr, da der betroffene Schüler schon mehrfach negativ aufgefallen war.