Bundesverfassungsgericht kippt Betreuungsgeld

Das höchste deutsche Gericht - das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) - hat das politisch sehr umstrittene Betreuungsgeld  - auch als Herdprämie bekannt - für verfassungswidrig erklärt.

 

Die Begründung hierfür ist jedoch eher juristisch formal ausgefallen.

 

Das Gericht sagt nämlich ganz trocken: 

Dem Bundesgesetzgeber fehlt die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld. Die §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, die einen Anspruch auf Betreuungsgeld begründen, sind daher nichtig. Sie können zwar der öffentlichen Fürsorge nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG zugeordnet werden, auf die sich die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes erstreckt. Die Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG für die Ausübung dieser Kompetenz durch den Bund liegen jedoch nicht vor (BVerfG, Urteil v. 21.7.2015 - 1 BvF 2/13).

 

Bisher gezahltes Betreuungsgeld muss durch die Eltern nicht zurück gezahlt werden. Derzeit können sich bisherige Bezieher von Betreuungsgeld wohl auch noch auf die Fortzahlung des Betreuungsgeldes einstellen - zumindest vorerst. Wie lange die Prämie allerdings noch gezahlt wird ist derzeit offen.