Lohnfortzahlung bei Neuerkrankung - Worauf ist zu achten?

Im Krankheitsfall zahlt der Arbeitgeber im Rahmen der geltenden Lohnfortzahlung den Lohn zunächst weiter. Nach sechs Wochen zahlt dann die Krankenkasse Krankengeld. Dies ist häufig mit erheblichen Einkommenseinbußen verbunden.

 

Etwas anderes kann jedoch bei einer Neuerkrankungen gelten.

 

Hier muss jedoch exakt nachgewiesen werden, dass es keinen Zusammenhang zur Ersterkrankung gibt.

 

Außerdem muss der Arbeitnehmer zwischen Alt – und Neuerkrankung arbeitsfähig gewesen sein.

 

Ist Arbeitsunfähigkeit bis zu einem bestimmten Tag ärztlich attestiert, so endet die Arbeitsunfähigkeit erst mit Ablauf der Arbeitszeit dieses Tages. Erleidet der Arbeitnehmer also am letzten Tag der attestierten Arbeitsunfähigkeit noch vor Ende der hypothetischen Arbeitszeit einen Unfall, der zu einer weiteren Arbeitsunfähigkeit führt, so beginnt die sechswöchige Entgelt fort Zahlungsfrist nicht erneut.

 

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