Raus aus teuren Immobilienkrediten

Wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen haben viele Bankkunden die Möglichkeit teure Immobilienkredite zu widerrufen um einen billigeren Kredit aufzunehmen.

 

Sollten Sie ab 2002 einen Immobilienkredit aufgenommen haben und höhere Zinsen als heute üblich zahlen, dann sollten Sie Ihren Kredit auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen überprüfen. Gegebenenfalls können Sie heute noch den alten Kredit widerrufen und einen neuen Kredit mit wesentlichen günstigeren Zinsen aufnehmen.

 

Doch Vorsicht: Widerrufen Sie den Kredit erst, wenn Sie festgestellt haben, dass Sie die Restschuld des alten Kredites auf einmal zurückzahlen können oder bereits eine Anschlussfinanzierung haben! Denn die Restschuld des widerrufenen Kredits wird mit dem Widerruf sofort zur Rückzahlung fällig!


Mit dem "Widerrufs-Joker" können Sie also möglicherweise Ihre Zinsbelastung senken - auch ohne das dabei eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Widerrufsbelehrungen sind seit dem 1.11.2002 in allen Darlehnsverträgen enthalten, denn seit diesem Datum steht jedem Kreditnehmer ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu (§ 495 BGB), über das die Bank eindeutig und transparent informieren muss. Wenn jedoch diese Belehrung fehlerhaft ist, dann beginnt die Widerrufsfrist gar nicht zu laufen und ein Widerruf kann daher auch noch Jahre nach dem Vertragsschluss erfolgen, obwohl so eine langfristige "Austiegsmöglichkeit" ursprünglich weder von der Bank noch vom Kreditnehmer beabsichtigt war.

 

Haben Sie Fragen hierzu? Dann vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin mit uns!