Einmal im Quartal ist Party erlaubt!

Ein weiterer Irrtum der sich im Mietrecht hartnäckig hält:


Einmal pro Quartal darf der Mieter feiern - oder gerne auch in der Abwandlung - einmal pro Monat darf gefeiert werden.

 

Stimmt aber nicht! Hier räumt das Gesetz dem Mieter überhaupt keinen großen Spielraum ein. Das bedeutet, dass ein Mieter immer Rücksicht auf seine Nachbarn und andere Hausbewohner nehmen muss - und zwar bei jeder Party oder Feierlichkeit. Alles andere ist ein weiterer Mythos aus dem Mietrecht.

Ab 22 Uhr gilt also die Nachtruhe - immer! Wer also Ärger vermeiden will, sollte vorab seine Nachbarn informieren oder gleich mit zu den Feierlichkeiten einladen. Einen Rechtsanspruch auf feiern und Lärmverursachung hat man dadurch aber gleichwohl nicht.