Haben Sie in den letzten Jahren einen Verbraucherkredit für ein Auto, für Möbel, eine Immobilie oder Ähnliches abgeschlossen?
Dann sollten Sie Ihre Unterlagen überprüfen! Sind in dem Vertrag Kreditbearbeitungskosten, Kreditkosten, Abschlussgebühren oder Bearbeitungsgebühren vereinbart, so hat die Bank diese mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Unrecht erhalten.
Der Bundesgerichtshof hat am 13.05.2014, Az.: XI 170/13 und XI 405/12, entschieden, dass derartige Bearbeitungsgebühren unzulässig sind.
Die Kreditbearbeitungsgebühren können Sie sogar auch noch zurückfordern, wenn der Kredit bereits zurückgezahlt ist.
Haben Sie Fragen hierzu? Vereinbaren Sie bitte gerne einen Beratungstermin mit uns!