In letzter Zeit ist vermehrt aufgefallen, dass Polizei und Ordnungsbehörden bei Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten zur Identifizierung des Fahrers auch in sozialen Netzwerken Fotos abgleichen. Es soll so der Fahrer, der den Verkehrsverstoß begangen hat, ermittelt werden.
Dazu greifen die Strafverfolgungsbehörden gerne auf freiwillig bei Facebook, Xing und anderen sozialen Netzwerken eingestellte Fotos zurück.
Dieses Vorgehen ist allerdings zulässig.
Sie sollten sich daher gut überlegen, welche persönlichen Daten und Fotos sie im Internet preisgeben und wem sie Zugriff darauf erlauben.
Bei Fragen zu Verkehrsverstößen und sozialen Medien helfen wir Ihnen gern' weiter.