Vorsicht beim Überholen in der Kolonne!

Wer eine längere Fahrzeugkolonne überholt und hierbei mit einem nach links abbiegenden Fahrzeug aus der Kolonne kollidiert, den trifft unter Umständen ein erhebliches Verschulden für den Unfall.

 

Das OLG Hamm bewertete kürzlich das Verschulden des Überholers einer Kolonne mit 75%, das desjenigen, der nach links in einer Grundstückseinfahrt abbiegen wollte dabei mit nur 25%. Der Überholende habe verbotswidrig in einer für ihn unklaren Verkehrslage überholt.

-OLG Hamm, Urteil vom 09.07.2013, Az.: 9 U 191/12-