Hier informieren wir Sie über Aktuelles aus Rechtsprechung und aus unserer Kanzlei:
Sehr häufig entsteht Streit über die Frage, ob der Vermieter die Wohnung seines Mieters besichtigen darf - oder anders ausgedrückt - hat der Mieter ein Recht gegenüber seinem Vermieter eine Wohnungsbesichtigung zu verhindern?
Diese Frage müssen Gerichte immer wieder entscheiden; so auch das Amtsgericht München in seiner Entscheidung am 26. August 2021 (Az. 474 C 4323/21).
Der Grundsatz:
Kein Vermieter darf ohne jeglichen Grund die Wohnung seiner Mieter besichtigen.
Um die Wohnung zu besichtigen, braucht der Vermieter immer einen vernünftigen Grund. Und diesen Grund muss der Vermieter rechtzeitig vor dem Besichtigungstermin auch dem Mieter bekannt geben.
Liegen diese Voraussetzungen vor, dann hat der Vermieter auch das Recht - nach Ankündigung - die Wohnung seines Mieter zu besichtigen.
Wenn dann der Mieter zum angekündigten Termin verhindert ist, so ist dies auch ggf. zu berücksichtigen und der Termin ist dann zu verschieben.
Allerdings sollten Mieter das Recht zur Verweigerung einer Wohnungsbesichtigung bei Verhinderung auch nicht überstrapazieren. Denn alles hat seine Grenzen. Außerdem ist dann der Mieter auch in der Pflicht den Grund für seine Verhinderung zu benennen und auch ggf. (vor Gericht) zu beweisen.
Tut der Mieter dies nicht, droht sogar die außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses.
Dies hat das Amtsgericht München in dem oben genannten Urteil so entschieden, nachdem der Mieter mehrfach gegenüber seinem Vermieter eine Wohnungsbesichtigung verhindert hatte und dies nicht glaubhaft begründen konnte.
Ein immer wiederkehrendes Problem ist die so genannte Wohnflächenabweichung bei vermieteten Wohnungen.
Was ist hiermit genau gemein?
Wohnflächenabweichung bedeutet, dass die tatsächliche Wohnfläche einer angemieteten Wohnung nicht mit der Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag übereinstimmt.
Beispiel:
Im Mietvertrag ist eine Angabe enthalten wie z. B. Größe der Wohnung ca. 100 qm.
Tatsächlich nachgemessen kommt man aber zu dem Ergebnis, dass die tatsächliche Wohnfläche nicht 100 qm beträgt, sondern nur 89 qm.
Dann liegt eine Wohnflächenabweichung vor.
Was ist die rechtliche Folge?
Eine Wohnflächenunterschreitung von mehr als 10 % ist stets als mietrechtlicher Mangel zu werten. Diese Konsequenz wird immer wieder von damit befassten Gerichten festgestellt (kürzlich z. B. Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 31.03.2022 - 333 S 15/21).
Und in der weiteren Folge bedeutet ein erheblicher Mietmangel wiederum das Recht für den Mieter die Miete zu mindern.
Noch wichtig zu wissen: Auch bei "ca.-Angaben" müssen Vermieter sehr vorsichtig sein. Auch die ca.-Angaben werden oft von den Gerichten sehr streng behandelt.
Vermieter und Mieter sollten sich daher zum Thema Wohnflächenabweichung im Bedarfsfall beraten lassen.
Seit dem 09.11.2021 gilt der neue Bußgeldkatalog.
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer müssen bei entsprechenden Verstößen tiefer in die Tasche greifen.
Insbesondere werden Geschwindigkeitsverstöße deutlich teurer. Auch werden höhere Bußgelder für Falschparker verhängt.
Wer unerlaubt eine Rettungsgasse befährt, dem drohen ebenfalls Strafen zwischen 200 € und 300 € sowie 1 Monat Fahrverbot. Weiter Einzelheiten finden Sie auch hier.
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Im Rahmen der ersten Musterfeststellungsklage zum Thema Abgasskandal haben sich die VW AG und der Verbraucherzentrale Beundesverband (vzbv) am 28.02.2020 in einem außergerichtlichen Vergleich über eine Entschädigung im Rahmen der Musterfeststellungsklage geeinigt.
Was beinhaltet der Vergleich laut vzbv u. a.:
Danach bleiben noch viele Fragen offen, denn es ist festzustellen, dass viele Einzelkläger teilweise mit ihren individuellen Klagen höhere Summen erzielt haben. Anspruchsberechtigte Teilnehmer der Musterfeststellungsklage können sich jedoch durchschnittlich (nur) ca. 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises von Volkswagen auszahlen lassen.
Quelle: vzbv, Pressemeldung vom 28.02.2020.
Lassen Sie sich daher im Bedarfsfall rechtzeitig beraten. Inbesondere dann, wenn Sie am Musterfeststellungsverfahren teilgenommen haben und den Vergleich nicht annehmen wollen oder hier unsicher sind.